AGB

Allgemeine GeschäftsbedingungenStand: 4. August 2021

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 4. August 2021
1. Allgemeines, Geltungsbereich
Diese AGB sind Bestandteil aller Angebote, Verträge, Rechnungen sowie der damit zusammenhängenden Leistungen der Veloform Media GmbH (im Weiteren: VFM) und gelten für alle Geschäfte, die mit VFM abgeschlossen werden, sowie deren Ergänzungen und Änderungen. Etwaige AGB des Vertragspartners haben auch dann keine Gültigkeit, wenn VFM diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Abweichende Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn sie von beiden Vertragsparteien schriftlich bestätigt wurden.

 

2. Vertragsabschluss
Alle Angebote von VFM gelten erst dann als beauftragt, wenn vom Kunden eine schriftliche Bestellung erfolgt ist und diese von VFM durch eine schriftliche Auftragsbestätigung angenommen wurde. Als Auftragsbestätigung gilt auch eine Rechnung von VFM über die beauftragten Leistungen/Lieferungen.

 

3. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Oranienbaum-Wörlitz. Ist VFM zusätzlich mit der Lieferung der gekauften oder gemieteten Waren beauftragt, erfolgt die An- und Rücklieferung auf Gefahr des Käufers. Er trägt die für die Lieferung anfallenden Kosten. Rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.

 

4. Obliegenheiten des Käufers
Aufstell- und Anschlussarbeiten hat der Käufer auf eigene Gefahr und Rechnung durchzuführen. Soweit VFM auf Geheiß des Käufers ohne gesonderten Auftrag Teilarbeiten übernimmt, so geschieht des ebenfalls auf Gefahr des Käufers. Die Einholung von Bau- und Aufstellgenehmigungen und die Beachtung sonstiger Vorschriften sind Sache des Käufers.

 

5. Haftungsbeschränkung
VFM haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit seitens VFM. Diese Haftungseinschränkung greift nicht bei Schädigung von Leib, Leben und Gesundheit und bei der Verletzung von Kardinalspflichten, also Pflichten, die für die Erfüllung des Vertrags von herausragender Bedeutung sind. Wenn höhere Gewalt oder sonstige Ereignisse, die die VFM trotz nach den Umständen zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden konnte, insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anweisungen, Ausfall von Produktionswerkzeugen etc. bei VFM oder bei Lieferanten der VFM eintreten, welche die Erfüllung der Lieferpflicht verzögern, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Störung. Schadensersatzansprüche des Vertragspartners wegen Lieferverzug oder Nichterfüllung aufgrund Verzuges oder nachträglicher Unmöglichkeit sind auf den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt.

 

6. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
Alle Preise gelten ab Werk Oranienbaum-Wörlitz. Zahlungen sind ohne Abzug spätestens nach Abnahme der Ware vor Ort zu leisten. Der Käufer kommt in Verzug, wenn er seine Zahlung nicht bis zu den vereinbarten Zeitpunkten vornimmt. Für sämtliche Zahlungsverzüge fallen Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a. an. Der Käufer hat sämtliche Schäden zu ersetzen, die VFM durch den Verzug des Käufers entstehen. Dies betrifft insbesondere die Lagerkosten und Finanzierungskosten. Dem Käufer steht der Nachweis frei, dass die Kosten im Einzelfall nicht in dieser Höhe entstanden sind.

 

7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Befriedigung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung behält sich VFM das Eigentum an der Ware vor. Dies gilt auch bis zur Einlösung von Wechseln und Schecks sowie bis zur Unwiderruflichkeit von Lastschriften. Ist der Käufer mit der Erfüllung von Forderungen aus der Geschäftsverbindung länger als 1 Woche in Verzug, ist VFM berechtigt, die Ware zurückzufordern; hierdurch entsteht seitens des Vertragspartners kein Rücktrittsgrund vom Vertrag. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist untersagt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändung, wird der Käufer auf das Eigentum der VFM hinweisen und VFM unverzüglich benachrichtigen. Der Vertragspartner tritt hiermit alle ihm aus einer etwaigen Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der von VFM gelieferten Ware zustehenden Forderungen mit ihrer Entstehung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an VFM ab. VFM nimmt die Abtretung an. Der Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag der VFM. Sachschäden an im Eigentum der VFM stehenden Ware sind unverzüglich textlich (schriftlich oder per Email) der VFM mitzuteilen. Die Aufrechnung mit offenen Forderungen gegenüber VFM ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

 

8. Gewährleistung
Der Vertragspartner hat die gelieferte Leistung oder Lieferung unverzüglich zu prüfen und VFM unverzüglich textlich über eventuelle Mängel zu informieren. Nimmt der Käufer oder ein Dritter Umbaumaßnamen an der gelieferten Ware vor, so ist die Gewährleistung hinsichtlich der gesamten Ware ausgeschlossen. Erfüllungsort für Gewährleistungsansprüche ist Oranienbaum-Wörlitz.

 

9. Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
Gerichtsstand ist Oranienbaum-Wörlitz. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht. Die Parteien sind gehalten, die unwirksame durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, mit der das wirtschaftlich gewollte Ergebnis am besten erreicht wird.

 

Veloform Media AGB 14.11.2018 (PDF)

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